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IssuePilot

Kostenloses Tool

Ist eure Toolchain DSGVO-fest?

Zehn Fragen, die in Prüfungen zuerst gestellt werden. Am Ende steht keine Note, sondern eine Liste offener Punkte, die ihr klären könnt.

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  • Server in Deutschland
  • DSGVO-konform
  • Entwickelt in Deutschland
  1. 1Habt ihr mit jedem Tool-Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?

    Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten in eurem Auftrag verarbeitet – Kundennamen in Aufgaben genügen –, verlangt Art. 28 DSGVO einen Vertrag darüber. Ohne ihn fehlt die Rechtsgrundlage für die gesamte Verarbeitung.

    Habt ihr mit jedem Tool-Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?
  2. 2Wisst ihr, in welchem Land die Daten tatsächlich liegen?

    Der Firmensitz sagt nichts über den Serverstandort. Entscheidend ist, wo verarbeitet und gesichert wird – inklusive der Backups.

    Wisst ihr, in welchem Land die Daten tatsächlich liegen?
  3. 3Ist geklärt, ob Daten in Drittländer (etwa die USA) übermittelt werden?

    Bei US-Anbietern braucht die Übermittlung eine tragfähige Grundlage. Das ist kein Formfehler, sondern der Punkt, an dem Aufsichtsbehörden zuerst hinsehen.

    Ist geklärt, ob Daten in Drittländer (etwa die USA) übermittelt werden?
  4. 4Habt ihr eine aktuelle Liste der Unterauftragnehmer?

    Fast jedes SaaS-Tool nutzt weitere Dienste für Hosting, Mailversand oder Fehlerprotokolle. Diese Kette gehört dokumentiert, und Änderungen daran müssen euch mitgeteilt werden.

    Habt ihr eine aktuelle Liste der Unterauftragnehmer?
  5. 5Stehen alle eingesetzten Tools in eurem Verarbeitungsverzeichnis?

    Art. 30 DSGVO verlangt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. In der Praxis fehlen dort genau die Werkzeuge, die sich einzelne Teams nebenbei zugelegt haben.

    Stehen alle eingesetzten Tools in eurem Verarbeitungsverzeichnis?
  6. 6Ist geregelt, wie lange Daten bleiben und wann sie gelöscht werden?

    Ohne Löschkonzept sammeln sich Kundendaten aus abgeschlossenen Projekten unbegrenzt an. Das widerspricht dem Grundsatz der Speicherbegrenzung und vergrößert jeden Schadensfall.

    Ist geregelt, wie lange Daten bleiben und wann sie gelöscht werden?
  7. 7Könnt ihr Auskunft und Löschung für eine einzelne Person tatsächlich umsetzen?

    Betroffenenrechte gelten unabhängig davon, ob euer Tool eine passende Funktion hat. Wenn ihr Daten nicht gezielt finden könnt, wird jede Anfrage zur Handarbeit – unter Frist.

    Könnt ihr Auskunft und Löschung für eine einzelne Person tatsächlich umsetzen?
  8. 8Ist geregelt, wer worauf zugreifen darf – und wird es protokolliert?

    Freelancer, ehemalige Mitarbeiter, Praktikanten: Zugänge überleben oft die Zusammenarbeit. Rollen und ein Protokoll sind der Unterschied zwischen einem Vorfall und einem nachweisbaren Vorfall.

    Ist geregelt, wer worauf zugreifen darf – und wird es protokolliert?
  9. 9Liegen Kundenzugangsdaten verschlüsselt – und nicht in Excel oder im Chat?

    Für Agenturen ist das der heikelste Punkt: Wer Zugänge zu Kundensystemen verwaltet, haftet auch für deren Sicherheit. Eine Tabelle im geteilten Ordner erfüllt keine der Anforderungen.

    Liegen Kundenzugangsdaten verschlüsselt – und nicht in Excel oder im Chat?
  10. 10Ist der Kanal, über den Kunden euch Anliegen melden, datenschutzrechtlich sauber?

    Widget, Portal oder Formular auf eurer Website erheben personenbezogene Daten. Sie brauchen einen Hinweis in der Datenschutzerklärung – und die eingesammelten Daten unterliegen denselben Regeln wie alles andere.

    Ist der Kanal, über den Kunden euch Anliegen melden, datenschutzrechtlich sauber?

Beantworte die Fragen oben. Am Ende steht keine Note, sondern eine Liste der Punkte, die ihr klären solltet – zum Mitnehmen ins nächste Anbietergespräch.

Dieser Selbstcheck ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eure Verarbeitung zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab – im Zweifel mit einem Fachanwalt oder eurem Datenschutzbeauftragten klären. Die Antworten bleiben in deinem Browser und werden nicht übertragen.

Einordnung

Der häufigste Irrtum: „Wir haben ja nur Aufgaben drin.“

Personenbezogene Daten fangen früher an, als die meisten annehmen.

Sobald in einer Aufgabe der Name eines Kunden steht, eine E-Mail-Adresse im Kommentar auftaucht oder ein Screenshot ein Kundenkonto zeigt, verarbeitet ihr personenbezogene Daten. Damit gelten dieselben Regeln wie für ein CRM – nur dass an ein Projekttool selten jemand denkt.

Der zweite Irrtum betrifft die Kette dahinter. Ein Tool, das in Europa betrieben wird, kann trotzdem Unterauftragnehmer außerhalb der EU einsetzen – für Mailversand, Fehlerprotokolle oder Support. Diese Kette gehört dokumentiert, und Änderungen daran müssen euch mitgeteilt werden.

Was wir selbst tun und was nicht, steht offen auf Sicherheit – inklusive der Punkte, die bei uns noch Handarbeit sind.

Häufige Fragen

Fragen zum Check

Nein, und er will es auch nicht. Er stellt die Fragen, die in der Praxis am häufigsten unbeantwortet sind, und erklärt jeweils, warum sie gestellt werden. Ob eure konkrete Verarbeitung zulässig ist, beurteilt ein Fachanwalt oder euer Datenschutzbeauftragter.

Ein Tool weniger, ein Vertrag weniger.

Aufgaben, Kundenmeldungen und Zugangsdaten an einem Ort – betrieben in Deutschland, AVV auf Anfrage.

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